OrganisationDie Stiftungsziele und die organisationsrechtliche Struktur sind in einer Stiftungssatzung enthalten. Nach dem Tode des Stifters kann diese Satzung nur noch von Vorstand und Beirat gemeinsam mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe geändert werden. Vorsitzender des Stiftungsvorstands ist seit Gründung:
Weitere Vorstandsmitglieder sind zZt. nicht bestellt. Die Stiftung hat einen aus drei bis fünf Mitgliedern
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