SpendenSpendenkonto der Stiftung Presse-Grosso Bayerische HypoVereinsbank AG, Konto Nr. 1450201053, BLZ 660 202 86 Spenden an die Stiftung Presse Grosso sind im Rahmen der Höchstbeträge des § 10b EStG als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Da die Stiftung wissenschaftlich tätig ist, beträgt der Höchstbetrag gegenwärtig 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte, oder 4% der Summe aus den gesamten Umsätzen sowie der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter Spenden in den Vermögensstock der Stiftung Presse-Grosso können auf Antrag im Jahr der Zuwendung und den folgenden neuen Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den obigen Höchstbeträgen abgezogen werden. Die Stiftung kann ihre Tätigkeit nur zu einem sehr geringen Teil aus der Verzinsung eines bescheidenen Stiftungsvermögens finanzieren. Zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit ist sie auf laufende Spenden angewiesen. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung wurde vom Finanzamt Karlsruhe-Stadt, zuletzt mit Bescheinigung vom 22.08.2006 bestätigt.
|